Das Wirtschaftsrecht der Schweiz ist eng mit dem Gesellschaftsrecht verknüpft, weil dieses die wirtschaftlich handelnden Gesellschaften sowie ihre Rechte und Pflichten näher definiert.Welchen Gegenstand hat das Wirtschaftsrecht generell?
Dieses Rechtsgebiet widmet sich den Normen, die für ökonomische Beziehungen zwischen Unternehmen und ihren Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern gelten. Unternehmen können auch in öffentlicher Hand sein, öffentliche Einrichtungen (Kommunen, Kantone) agieren auch ökonomisch und fallen bei diesen Aktivitäten unter das Wirtschaftsrecht. Einzelne Rechtsgebiete sind:
- Gesellschaftsrecht
- Vertragsrecht
- Steuerrecht
- Arbeitsrecht
- Bankenrecht
- Immaterialgüterrecht
- Börsenrecht
- Sozialversicherungsrecht
Das Gesellschaftsrecht im Schweizer Wirtschaftsrecht
Dieses Rechtsgebiet behandelt Personenvereinigungen nach Art. 530 OR (Obligationenrecht) sowie Körperschaften. Die Geschichte dieses Rechtsgebietes in seiner gegenwärtigen Form geht auf das Inkrafttreten des OR im Jahr 1883 zurück. Es gibt im schweizerischen Gesellschaftsrecht acht klassische Rechtsformen, wobei Personengesellschaften und Körperschaften zu unterscheiden sind. Ein Numerus clausus bestimmt, das nur diese explizit geregelten Formen verwendet werden dürfen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Vertragsrecht mit seiner prinzipiellen Vertragsfreiheit. Die Gesellschaften sind:
- Personengesellschaften/Rechtsgemeinschaften, zu unterscheiden nach einfacher Gesellschaft gem. Art. 530 ff. OR, Kollektivgesellschaft gem. 552 ff. OR und Kommanditgesellschaft gem. 594 ff. OR
- Körperschaften, zu unterscheiden nach Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft gem. 620 ff. OR, Kommanditaktiengesellschaft gem. Art. 764 ff. OR und GmbH gem. Art. 772 ff. OR), Genossenschaften gem. Art. 828 ff. OR und Vereine gem. Art. 60 ff. ZGB
Anstalten zählt das Schweizer Gesellschaftsrecht nicht dazu, es gibt aber seit 2007 zusätzliche Gesellschaften für kollektive Kapitalanlagen.
Vertragsrecht als wesentlicher Bestandteil im Schweizer Wirtschaftsrecht
Das Vertragsrecht ist ein zentraler Bestandteil der juristischen Normierung von ökonomischen Beziehungen. Es regelt die Entstehung, Erfüllung oder Nichterfüllung sowie den Untergang eines Rechtsverhältnisses. Ein Kernpunkt des Vertragsrechts ist die Vertragsfreiheit, die im Schweizer Obligationenrecht verankert ist. Vertragspartner dürfen innerhalb der gesetzlichen Schranken frei miteinander Verträge eingehen. Diese Vertragsfreiheit hat aber folgende Schranken:
- Sittenwidrigkeit
- Übervorteilung
- Widerrechtlichkeit